Qualitätssicherung

Stand: 19. Januar 2024

Qualitätssicherung hat für ProvenEmployer höchste Priorität. Unter strenger Gewährleistung unserer allgemeinen Nutzungsbedingungen und Bewertungsrichtlinien legen wir besonderen Wert auf die Achtung der Interessen unserer Kunden und Nutzer:

Registrierte Profilinhaber (Arbeitgeber)
Mitarbeiter der Profilinhaber als Verfasser von Bewertungen von Arbeitgebern
Nutzer der Arbeitgebersuchfunktion

ProvenEmployer ist ein unabhängiges Arbeitgeber-Bewertungsportal. Jedes ProvenEmployer-Profil wurde von seinem Inhaber angelegt und nicht von ProvenEmployer. Für den Inhalt der Bewertungen sind die befragten Mitarbeiter verantwortlich. Beurteilungen, Erfahrungsberichte und Bewertungen sind subjektive Meinungen der jeweiligen Verfasser. Profilinhaber entscheiden auf der Grundlage der von ProvenEmployer angebotenen Abfragemöglichkeiten (Ziff. 3.2. der Nutzungsbedingungen), wie Arbeitgeberbewertungen eingeholt und abgegeben werden kann:
• Einladung per E-Mail zur Teilnahme an einer Arbeitgeberbewertung,
• Ausgabe eines Zugangscodes an Mitarbeiter, mit welchem diese über ihren Arbeitgeber einmalig ihre Bewertung abgeben können,
• Kontaktformular zur Freischaltung der Bewertungsmöglichkeit (die Freigabe erfolgt darauf durch den Profilinhaber selbst) oder
• Profilinhaber ermöglicht durch seine Profileinstellungen seinen Mitarbeitern Bewertungen

ProvenEmployer hilft Profilinhabern nicht nur bei der unternehmensinternen Ermittlung der Mitarbeiterzufriedenheit, sondern der Profilinhaber ist berechtigt, die Arbeitgeberbewertungen bzw. das ProvenEmployer-Siegel zu Werbezwecken zu nutzen.
ProvenEmployer akzeptiert ausschließlich verifizierte Arbeitgeberbewertungen, die aufgrund der vorgenannten Abfragekriterien zustande gekommen sind.:

Verfasser der Bewertungen müssen entweder durch Verwendung einer unternehmensbezogenen Email-Adresse oder bei Verwendung privater Mail-Adressen ausdrücklich bestätigen, Mitarbeiter des bewerteten Unternehmens zu sein.

Verfasser müssen vor Abgabe der Bewertung den allgemeinen Bewertungsrichtlinien und Datenschutzbestimmungen von ProvenEmployer zustimmen. Aggregierte Bewertungen müssen denselben Anforderungen genügen, d.h. von Mitarbeitern des bewerteten Unternehmens abgegeben worden sein durch Verwendung einer unternehmensbezogenen E-Mail-Adresse.

Bewertungen, die diesen Anforderungen nicht genügen, werden dem Profilinhaber weder zugestellt noch können veröffentlicht werden.

Von jedem Verfasser wird pro Umfrage nur eine einmalige Teilnahme akzeptiert.

Die Teilnahme von Profilinhabern an eigenen Umfragen ist untersagt.

Bei neuem Mitarbeiterfeedback wird der Profilinhaber automatisch per E-Mail benachrichtigt.

Profilinhaber können Mitarbeiterfeedback jederzeit individuell analysieren und durch ihre Auswahl in der Profileinstellung, ob und welche Bewertungen öffentlich angezeigt werden. Sofern nicht alle dem Profilinhaber vorliegenden Bewertungen veröffentlicht wurden, wird die Darstellung seines öffentlichen Profils und seines Bewertungssiegels zur Wahrung der Transparenz entsprechend der Bestimmungen in den Nutzungsbedingungen angepasst. Bewertungen, die nicht den Bewertungsrichtlinien entsprechen kann ProvenEmployer entfernen. Gründe, die zur Entfernung berechtigen sind insbesondere

- Objektiv unwahre angaben
- Schmähkritik und persönliche Beleidigungen

Bewerter haben im Übrigen keinen Anspruch auf Veröffentlichung.

Durch modernste Webstandards und ständige Kontrolle sorgt ProvenEmployer für höchste Datensicherheit. Sowohl die Datenübertragung beim Senden des Kundenfeedbacks sowie nicht öffentliche ProvenEmployer-Profile sind SSL-verschlüsselt. Wir geben keine Daten an Dritte weiter. Wenn Sie diesbezüglich mehr erfahren möchten, lesen Sie gerne unsere Datenschutzbestimmungen oder wenden Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten.

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