Stand: 19. Januar 2024
Der Online-Such- und Bewertungsdienst „ProvenEmployer“ (im Folgenden „ProvenEmployer“ oder „der Dienst“) der Expert Systems AG ermöglicht es Arbeitnehmern (nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt), ihren eigenen Arbeitgeber (nachfolgend „Profilinhaber“ oder „Arbeitgeber“) öffentlich zu bewerten, sofern dieser sich für ProvenEmployer ordnungsgemäß mit einem Arbeitgeber-Profil registriert hat. Dieses Arbeitgeberprofil ist unabhängig von einem ProvenExpert-Profil, da es sich insoweit um eine abgrenzbare selbstständige Dienstleistung handelt.
Der Dienst bietet registrierten Unternehmen die Möglichkeit, sich unter dem Stichwort „Mitarbeiterzufriedenheit“ von ihren Mitarbeitern als Arbeitgeber bewerten zu lassen. Aus den Bewertungen wird – abhängig von den vom Profilinhaber gewählten Einstellungen – eine Gesamtnote gebildet, welche in ein ProvenEmployer-Bewertungssiegel eingebunden wird. Dieses wiederum kann vom Profilinhaber auf vielfältige Weise zur Werbung eingesetzt werden.
Der Dienst bietet zusätzlich jedermann die Möglichkeit, Suchanfragen nach registrierten ProvenEmployern durchzuführen.
Betreiber des Bewertungs- und Suchdienstes für Arbeitnehmer ist die Expert Systems AG, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin, Deutschland, vertreten durch ihren Vorstand Remo Fyda.
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen enthalten die exklusiven Regeln für die Nutzung des Online-Bewertungs- und Suchdienstes ProvenEmployer.
2. Registrierung
2.1 Für die Nutzung des Dienstes durch den Profilinhaber ist eine ordnungsgemäße Registrierung erforderlich. Durch die Registrierung kommt zwischen dem Profilinhaber und Expert Systems ein Vertrag über die Nutzung des Dienstes ProvenEmployer zustande. Die Registrierung und die Einrichtung eines Nutzerkontos (nachfolgend „Profil“ genannt) ist für den Profilinhaber kostenfrei.
2.2 Die Registrierung steht ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB offen. Minderjährigen und anderen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen ist die Registrierung ebenso wenig gestattet wie Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
2.3 Das Generieren von und der Handel mit manipulierten Arbeitnehmer-Bewertungen widerspricht den Werten von Expert Systems. Von der Nutzung ausgeschlossen sind daher solche Unternehmen, die Bewertungen generieren oder mit diesen handeln.
2.4 Der Profilinhaber ist verpflichtet, seine bei der Registrierung erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Die Verwendung von Pseudonymen oder Künstlernamen ist nicht zulässig. Bei einer Änderung der erhobenen Daten nach erfolgter Registrierung hat der Profilinhaber die Angaben in seinem Profil unverzüglich zu aktualisieren. Eine Missachtung dieser vorgaben berechtigt Expert Systems zur Sperrung und Kündigung des Profils.
2.5 Mit Absendung des Registrierungsformulars gibt der Profilinhaber ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit Expert Systems ab, stimmt den vorliegenden Nutzungsbedingungen zu und versichert, über die zum Abschluss der Nutzungsvereinbarung erforderliche Vertretungsmacht zu verfügen, wahrheitsgemäße Angaben zur Person gemacht zu haben und nicht gemäß Ziffer 2.2 und 2.3 von der Nutzung des Dienstes ausgeschlossen zu sein.
2.6 Registrierungen mehrerer identischer Profile durch denselben Profilinhaber sind unzulässig. Nicht davon erfasst ist die Anlage von Profilen für selbstständige Tochterunternehmen desselben Profilinhabers. Für jedes dieser Profile bedarf es einer separaten Registrierung.
2.7 Bei der Registrierung legt der Profilinhaber einen unternehmensbezogenen Benutzernamen und ein Passwort fest (im Folgenden „Zugangsdaten“ genannt). Unzulässig sind Benutzernamen, deren Verwendung Rechte Dritter, insbesondere Namens- oder Kennzeichenrechte, verletzt, oder die sonst rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. Der Profilinhaber hat die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Profilinhaber die Zugangsdaten abhandengekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat er dies Expert Systems umgehend mitzuteilen.
2.8 Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Expert Systems behält sich vor, die Registrierung des Profilinhabers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.9 Bei einem ernsten Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen ist Expert Systems zur sofortigen Sperrung des Profils berechtigt. Dies gilt insbesondere:
• Wenn bei der Registrierung falsche Angaben gemacht wurden,
• Wenn der Profilinhaber zu dem in den Ziffern 2.2 und 2.3 bezeichneten Personenkreis zählt,
• Bei Verlust oder bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der Zugangsdaten durch einen Dritten
• Wenn der Profilinhaber gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von Expert Systems verstoßen hat; insbesondere, wenn der begründete Verdacht einer Manipulation von Bewertungen besteht sowie im Falle einer Mehrfachregistrierung, oder
• Wenn sonst ein wichtiger Grund im Sinne von § 314 BGB vorliegt
Im Falle einer Sperrung des Profils ist es dem betroffenen Profilinhaber bis zu einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von Expert Systems untersagt, sich erneut bei ProvenEmployer zu registrieren und ein neues Profil anzulegen.
3. Leistungen von Expert Systems für Profilinhaber/Arbeitgeber
3.1 Expert Systems gewährt dem Profilinhaber für die Dauer der Nutzungsvereinbarung Zugriff auf den Dienst. Der Dienst ermöglicht dem Profilinhaber das Einholen, Verwalten, Aggregieren (Bewertungsanzahl, Gesamtnote) und Darstellen von Arbeitgeberbewertungen sowie die Einbindung des ProvenEmployer-Siegels auf Webseiten. Funktionsumfang und Inhalt der verschiedenen von Expert Systems angebotenen Leistungspakete und Features sowie die jeweiligen Preise werden in der jeweils aktuellen Preis- und Leistungsübersicht von Expert Systems auf www.provenemployer.com/de-de/funktionen-preise/ dargestellt.
3.2 Arbeitgeberbewertungen können auf nachfolgende Arten generiert werden:
• Einladung per E-Mail zur Teilnahme an einer Arbeitgeberbewertung,
• Ausgabe eines Zugangscodes an Mitarbeiter, mit welchem diese über ihren Arbeitgeber einmalig ihre Bewertung abgeben können,
• Kontaktformular zur Freischaltung der Bewertungsmöglichkeit (die Freigabe erfolgt darauf durch den Profilinhaber selbst) oder
• Profilinhaber ermöglicht durch seine Profileinstellungen seinen Mitarbeitern Bewertungen.
3.3 Arbeitgeberbewertungen werden dem Profilinhaber in seinem Profil zunächst intern zur Verfügung gestellt. Der Profilinhaber bestimmt – in Abhängigkeit des von ihm gewählten Preistarifes -, ob er keine, eine bestimmte Anzahl oder alle seine Bewertungen veröffentlichen will. Wählt der Profilinhaber die Veröffentlichung aller Bewertungen, so wird eine Gesamtnote gebildet (ein bis maximal fünf Sterne), die auf der jeweiligen Profilseite abrufbar ist und in Form eines ProvenEmployer-Siegels (nachfolgend „das ProvenEmployer-Siegel“) abgebildet wird, welches vom Profilinhaber in Webseiten eingebunden werden kann. Die Gesamtnote setzt sich – sofern nicht im jeweiligen Leistungspaket etwas anders bestimmt ist – aus sämtlichen Bewertungen zusammen.
Entscheidet der Profilinhaber sich dafür, nur einzelne positive Bewertungen zu veröffentlichen, wird keine Gesamtnote gebildet. In diesem Fall werden auf der Profilseite nur die veröffentlichten Bewertungen abgebildet; das ProvenEmployer-Siegel gibt in diesem Fall die Gesamtzahl der veröffentlichten Bewertungen an.
3.4. Der Profilinhaber hat keinen Anspruch auf Löschung negativer Bewertungen, wenn diese den Bewertungsrichtlinien nicht widersprechen. Bewertungen widersprechen den Bewertungsrichtlinien insbesondere, wenn sie objektiv unwahr sind. Nicht gestattet sind außerdem beleidigende, ehrverletzende Bewertungsinhalte, Aufrufe zur Gewalt, rassistische oder sexistische Äußerungen, politische oder religiöse Propaganda oder Vergleichbares beinhalten, sowie offene oder versteckte Werbung, Boykottaufrufe oder personenbezogene Daten Dritter (insbesondere Namen, Telefonnummern, private Anschriften, E-Mail-Adressen etc.) ohne deren Einverständnis.
Davon bleibt das Recht des Profilinhabers, Bewertungen auf unsichtbar zu stellen, ausdrücklich ausgenommen. In diesem Fall wird im Profil angezeigt, dass nicht alle Bewertungen sichtbar sind.
3.5.ProvenEmployer ermöglicht Profilinhabern darüber hinaus zu nachfolgenden Bedingungen die Aggregation von Bewertungen (Anzahl und Gesamtnote) aus anderen Mitarbeiter-Bewertungsportalen:
• Die zu aggregierenden Bewertungen müssen konform zum Unternehmen des Profilinhabers sein, mit dem sich der Profilinhaber bei ProvenEmployer registriert hat.
• Bewertungen dürfen nur von solchen Bewertungsportalen aggregiert werden, die Mitarbeiter-Bewertungen verifizieren. Um dies sicherzustellen, wird der Verifizierungsprozess durch Expert Systems qualitativ getestet.
Zur Einhaltung unserer Qualitätsstandards werden die zu aggregierenden Arbeitgeber-Bewertungen von Expert Systems manuell eingepflegt und redaktionell auf Seriosität geprüft. Expert Systems behält sich vor, Bewertungen nicht zu aggregieren oder aggregierte Bewertungen ohne Angabe von Gründen zu entfernen, sofern sie unseren Nutzungsrichtlinien widersprechen.
Es besteht kein Anspruch auf eine Aggregation von Bewertungen aus Portalen, die nicht in der on den Nutzungsbedingungen aktuell abrufbaren Liste der von uns unterstützten Arbeitgeber-Bewertungsportale aufgeführt sind. Expert Systems behält sich vor, die Bewertungsaggregations-Funktion für bestimmte Portale nicht zur Verfügung zu stellen, sofern dies den technisch oder zeitlich angemessenen Aufwand übersteigt.
3.6 Expert Systems räumt dem Profilinhaber für die Dauer dieser Nutzungsvereinbarung das einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, das ProvenEmployer-Siegel zur Bewerbung seiner Dienstleistungen zu verwenden. Die Lizenz steht unter der Bedingung, dass der Profilinhaber die sich aus dieser Nutzungsvereinbarung ergebenden Pflichten (insbesondere die Pflichten aus Ziffer 2 und Ziffer 4) erfüllt.
3.7 Die durch den Profilinhaber über ProvenEmployer eingeholten Arbeitgeberbewertungen können während der Dauer der Nutzungsvereinbarung kostenlos als CSV-Datei angefordert und dürfen auch nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung weiterhin vom Profilinhaber verwendet werden. Hierzu genügt eine E-Mail an support@provenemployer.com.
3.8 Der Profilinhaber erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit des Dienstes technisch nicht zu realisieren ist. Expert Systems bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von Expert Systems stehen (wie z.B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung des Dienstes führen. Expert Systems behält sich zudem vor, den Dienst jederzeit ganz oder teilweise einzustellen, gegebenenfalls gegen Erstattung bereits gezahlter Nutzungsentgelte.
4. Pflichten und Gewährleistung des Profilinhabers
4.1 Der Profilinhaber gewährleistet, dass die von ihm im Rahmen der Registrierung gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Sofern er ein Profilbild verwendet, versichert der Profilinhaber mit dem Hochladen, dass er zur Verwendung des Fotos bzw. der Grafik im Rahmen des Dienstes befugt ist und hierdurch keine Rechte Dritter, insbesondere fremde Urheber- oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden. Gleiches gilt für die eingestellten Inhalte. Diese dürfen zudem keine in irgendeiner Form beleidigenden, Gewalt verherrlichenden, extremistischen, rassistischen, sexistischen, diskriminierenden, jugendgefährdenden, pornographischen oder anderweitig rechtsverletzenden Inhalte enthalten.
4.2 Es dürfen nur Mitarbeiter aus dem Unternehmen des Profilinhabers zur Abgabe einer Bewertung zugelassen oder im Rahmen einer Arbeitgeberbewertungsabfrage eingeladen werden. Der Profilinhaber versichert, dass er Mitarbeiter zur Abgabe der Bewertung ausschließlich über deren jeweilige betriebliche Email-Adressen kontaktiert oder, falls dies ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, nicht betriebliche Mailadressen seiner Mitarbeiter nur dann zu verwenden, wenn ihm die Mitarbeiter hierzu vorher ausdrücklich eine entsprechende Einwilligung erteilt haben, die jederzeit von ihnen widerrufen werden kann, worauf der Profilinhaber sich verpflichtet, seine Mitarbeiter ausdrücklich hinzuweisen.
4.3 Es ist nicht gestattet, das ProvenEmployer-Bewertungssystem einschließlich der ProvenEmployer-Bewertungssiegel missbräuchlich zu nutzen. Das ProvenEmployer-Siegel darf insbesondere von dem Profilinhaber in keiner Weise verändert werden und muss stets auf das zugehörige Profil verlinkt sein. Die Verwendung von Screenshots des Siegels oder sonstige bildliche Verwendung des Siegels ohne die dazugehörende Verlinkung ist untersagt, siehe außerdem auch Ziff. 4.6. Eine Zuwiderhandlung berechtigt Expert Systems zur Kündigung des Profils.
Zudem ist es nicht gestattet, auf den Webseiten, in die das ProvenEmployer-Siegel eingebunden ist, Inhalte zum Abruf bereit zu halten, die rechts- oder sittenwidrig, diskriminierend, rassistisch, sexistisch, beleidigend, Gewalt verherrlichend oder pornographisch sind.
4.4 Der Profilinhaber ist für die zulässige werbliche Nutzung Arbeitgeberbewertungen bzw. des ProvenEmployer-Siegel rechtlich selbst verantwortlich. Eine Haftung von Expert Systems gegenüber dem Profilinhaber für Schäden, die durch eine unrechtmäßige werbliche Verwendung des ProvenEmployer-Siegels bzw. der Arbeitgeberbewertungen entstehen, wird hiermit ausgeschlossen.
4.5 ProvenEmployer-Siegel dürfen ausschließlich auf denjenigen Unternehmenswebseiten des Profilinhabers eingebunden werden, über die Waren und oder Dienstleistungen angeboten werden, die aus den Unternehmen stammen, deren Mitarbeiter die Bewertungen abgegeben haben.
4.6 Der Profilinhaber ist nicht dazu berechtigt, ProvenEmployer-Siegel direkt oder indirekt zu ändern, zu bearbeiten oder zu kopieren, Inhalte daraus zu verwenden oder Zusammenfassungen daraus zu verfassen. Dies schließt eine Trennung in Bestandteile oder Schaffung abgeleiteter Werke ein.
4.7 Alle Rechte, Rechtstitel und Anrechte an den ProvenEmployer-Siegeln, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte daran, verbleiben im ausschließlichen Eigentum von Expert Systems.
4.8 Der Profilinhaber gewährleistet, dass die von ihm über den Dienst versendeten E-Mails nicht gegen geltendes Recht verstoßen bzw. in Rechte Dritter (Namens-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeitsrechte etc.) eingreifen.
4.9 Expert Systems will mit dem Dienst keine Plattform für politische Betätigung jeglicher Art oder Richtung bieten. Das Versenden von Inhalten über den Dienst, die sich auf politische Tätigkeiten, wie insbesondere Parteiversammlungen, Demonstrationen, Flugblatt- oder Unterschriftenaktionen, beziehen, ist daher nicht gestattet. Dies gilt auch, sofern in E-Mails lediglich über einen Hyperlink auf entsprechende Angebote verwiesen wird.
5. Entgelt
5.1 Hat der Profilinhaber ein kostenpflichtiges Leistungspaket gewählt, so wird der Entgeltanspruch bei Vertragsabschluss fällig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Entgelt wird je nach gewähltem Angebot monatlich oder für ein Jahr im Voraus berechnet.
5.2 Die Laufzeit von Abonnements teilt sich in Mindestlaufzeit und Verlängerungszeiträume. Beides bestimmt sich nach dem vom Profilinhaber jeweils gewählten Angebot.
5.3 Die Laufzeit verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums jeweils automatisch um den im gewählten Angebot angegebenen Verlängerungszeitraum, es sei denn, der Vertrag wird mindestens 14 Tage vor Ablauf der Laufzeit durch eine der Parteien gekündigt.
5.4 Rechnungen und Zahlungserinnerungen übermittelt Expert Systems per E-Mail an die vom Profilinhaber angegebene E-Mail-Adresse. Die Rechnung gilt als am Tag der Versendung der Rechnungs-E-Mail zugegangen. Der Profilinhaber kommt ohne Mahnung 14 Tage nach Zugang mit der Zahlung in Verzug, sofern er die Rechnung nicht innerhalb dieser Frist beglichen hat.
5.5 Studenten können den PREMIUM-Account von ProvenEmployer in vollem Umfang unentgeltlich für sich selbst nutzen, solange sie für ein Vollzeitstudium an einer deutschen Hochschule immatrikuliert und nicht beurlaubt sind. Dasselbe gilt bei einer Nutzung für studentische Unternehmen, sofern mindestens eine(r) der (nicht nur passiv/kapitalistisch beteiligten) Unternehmensgründer oder mindestens eine(r) der GeschäftsführerInnen für ein Vollzeitstudium an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist.
5.6 Der Nachweis einer gültigen Immatrikulation muss erstmalig spätestens 4 Wochen nach der Registrierung bei ProvenEmployer und danach jährlich erbracht werden. Der Nachweis ist durch Zusendung einer Kopie der Immatrikulationsbescheinigung in elektronischer oder Papierform zu erbringen. Wird nach Ablauf der Frist kein Nachweis über eine gültige Immatrikulation erbracht, wird der PREMIUM-Account in einem FREE-Account umgewandelt. Ab diesem Zeitpunkt kann der Account zu den Konditionen des BASIC-, PLUS- oder PREMIUM-Tarifes weitergeführt werden.
5.7 Der Profilinhaber ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder werden von Expert Systems nicht bestritten.
6. Beendigung
6.1 Der Profilinhaber kann sein Profil jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Bei kostenpflichtigen Angeboten beträgt die Kündigungsfrist – sofern dies nicht im jeweiligen Leistungspaket anders geregelt ist – zwei Wochen zum Ende der aktuellen Laufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt. Die Kündigung ist schriftlich oder in Textform per E-Mail an info@provenemployer.com einzureichen oder an folgende Adresse zu richten:
Expert Systems AG
Quedlinburger Straße 1
10589 Berlin
Germany
6.2 Expert Systems kann das Profil ihrerseits jederzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, sofern dies nicht im jeweiligen Leistungspaket anders geregelt ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
• sich der Profilinhaber mit insgesamt zwei oder mehr Monatsentgelten im Verzug befindet
• der Profilinhaber gegen seine in diesen Nutzungsbedingungen geregelten Pflichten verstoßen hat.
Ansprüche auf Zahlung des Nutzungsentgelts bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist bleiben von einer außerordentlichen Kündigung durch Expert Systems unberührt.
7. Optionale Zusatzleistungen von Expert Systems für Profilinhaber (Suchfunktion) ab 01.01.2025
7.1. ProvenEmployer bietet allen Internetusern auf seiner Internetplattform eine sog. Suchfunktion an, mittels derer diese sich ohne Angabe ihrer eigenen Identität und auf Wunsch nach branchenspezifischen Kriterien von Mitarbeitern bewertete Unternehmen anzeigen lassen können, die bei ProvenEmployer registriert sind und sich für diese Suchfunktion ausdrücklich freischalten lassen haben. Der dienst ist für Profilinhaber optional.
7.2. Sofern außerdem eine ortsgebundene Suchanfrage erfolgt, werden nur Profile in entsprechender Ortsnähe angezeigt. Die Auswahl und Sortierung der angezeigten Unternehmen erfolgt nach von ProvenEmployer bestimmten objektiven Kriterien.
8. Haftung
8.1 Expert Systems haftet für Schäden der Profilinhaber nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sie die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind, sie auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, sie die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
8.2 Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
8.3 Im Übrigen ist sowohl die Haftung von Expert Systems als auch die Haftung für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund.
9. Freistellung
9.1 Der Profilinhaber stellt Expert Systems von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen eingestellter Inhalte oder wegen über den Dienst versendeter E-Mails (insbesondere Einladungen zur Teilnahme an Mitarbeiterumfragen) gegenüber Expert Systems geltend machen. Die Freistellung umfasst insbesondere die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
9.2 Der Profilinhaber ist verpflichtet, im Falle einer Inanspruchnahme von Expert Systems unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die Expert Systems für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung benötigt.
10. Änderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen
10.1 Expert Systems behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen während der jeweiligen Vertragslaufzeit des Profilinhabers anzupassen, etwa, weil der Dienst erweitert oder anderweitig modifiziert wird. Entsprechende Änderungen werden dem Profilinhaber spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens (nachfolgend „der Änderungsstichtag“) in Textform (z.B. per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung des Profilinhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Änderungsstichtag angezeigt hat.
10.2 Ist der Profilinhaber mit den Änderungen nicht einverstanden, kann er die Nutzungsvereinbarung mit Wirkung zum Änderungsstichtag ohne zusätzliche Kosten kündigen. In der Änderungsmitteilung wird auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Möglichkeit zur Kündigung hingewiesen. Zusätzlich werden die Änderungen der online abrufbaren Nutzungsbedingungen veröffentlicht.
11. Sonstiges
11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche ist Berlin.
11.2 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts Anwendung.
11.3 Für den Fall der Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine unwirksame oder teilunwirksame Bestimmung wird durch diejenige Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen unter wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.