Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Medizinrecht für Patienten (Patientenrechte)
Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei in eben dem Medizinrecht ist das Arbeitsrecht, ausgewiesen durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht von Rechtsanwältin Anita Faßbender mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht.
...
Unsere Anwaltskanzlei vertritt überwiegend die Arbeitnehmerseite. Wir helfen Ihnen insbesondere bei:
Kündigung , Betriebsbedingte Kündigung
Aufhebungsvertrag
Abfindung
Durchführung von Arbeitsgerichtsprozessen
Zeugnis und Abmahnung
Kündigungsschutz besonderer Personengruppe, wie z.B. Schwerbehinderte, Betriebsräte
Vollzeit- und Teilzeitarbeit
Outsourcing und Betriebsübergang
betriebsverfassungsrechtliche Konflikte
Vertragsabschluss und - gestaltung
Eingruppierung
Mutterschutz und Elternzeit
Des Weiteren kämpfen wir im Medizinrecht für die Rechte der Patienten
Seit mehr als 15 Jahren vertritt die Kanzlei der FAßBENDER Rechtsanwälte im Arzthaftungsrecht ausschließlich Patienten.
Uns zeichnen aus - ausgewiesen durch den Fachanwalt für Medizinrecht:
Medizinrechtliche Spzialkenntnisse
Genauigkeit bei der Aufarbeitung des Sachverhaltes
Immer ein offenes Ohr für die Sorgen unserer Mandanten sowie
hartnäckige Verhandlungsführung
Unsere Kompetenz spiegelt sich in den außergerichtlichen und gerichtlichen Erfolgen sowie in den Bewertungen unserer Mandanten wieder.
Neben dem Arzthaftungsrecht vertreten wir den betroffenen Patienten in allen mit dem Behandlungsfehler zusammenhängenden Fragestellungen, seien sie sozial-, versicherungs- oder arbeitsrechtlicher Natur. Wir können Patienten daher in allen Belangen umfassend vertreten.
Im Arzthaftungsrecht geht es um Schmerzensgeld, Schadensersatz und sonstige Ansprüche.